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Der Goldstandard WeltweitAls Goldstandard wird die Deckung einer Währung durch Gold bezeichnet. Das Umtauschverhältnis zwischen Bargeld und Gold wird als Goldparität bezeichnet. Damit ist die (theoretische) Verpflichtung der Zentralbank verbunden, Bargeld jederzeit in eine entsprechende Menge Gold umzutauschen (Verpflichtung zur Konvertibilität). Aus dem Besitz eines Geldscheins ergibt sich somit ein direkter Anspruch auf eine bestimmte Menge Gold, was aber in Deutschland laut Bankgesetz vom 14. März 1875, §18, nur Einlösung in "coursfähiges" deutsches Geld bedeutete. Praktisch hieß das, daß man als Bürger neben Goldmünzen (= Kurantgeld) oder Silbertalern (bis 1907) evtl. auch Scheidemünzen und papierne Reichskassenscheine oder kleinere Reichsbanknoten - je nach Kassenlage - an den Bankkassen auf Verlangen erhielt. Der reine Goldstandard stellt einen Sonderfall der Wechselkursparität dar und existiert eigentlich nur in der Theorie. Schon zur Zeit des Silberstandards machten die Regierungen die Erfahrung, daß nie gleichzeitig alle Geldscheine, z.B. vor Kriegsbeginn oder einer Wirtschaftskrise, zum Umtausch in Kurantgeld an den Bankschaltern zum Umwechseln präsentiert wurden. Folglich konnten die Regierungen schon im 18. und 19. Jh. über ihre Zentralbanken (auch wenn sie oft formal juristisch Privatbanken waren) immer mehr ungedecktes Papiergeld (und das notfalls mit Zwangskurs) in Umlauf setzen, als sie Gold oder Silber in ihren Tresoren zum evtl. Umtausch vorhalten mußten. Notfalls konnte ja die Einlösbarkeit der Banknoten in Kurantmünzen per Gesetz sofort aussetzen werden, was z.B. in England zur Zeit der napoleonischen Kriege auch geschah. Erinnert sei hier an die (nur) Dritteldeckung der Reichsbanknoten und die Aufhebung der Einlösbarkeit dieser Banknoten in Metallgeld zu Beginn des 1. Weltkrieges in Deutschland. Was dann ebenso in Österreich und den Ländern der Lateinischen Münzunion geschah. Arten des GoldstandardsUnterscheidung:
Wenn für die gesamte im Umlauf befindende Menge Geld Gold in der Zentralbank vorhanden ist, spricht man von einem vollen Goldstandard (100% Deckung). Der volle Goldstandard ist aber nur ein theoretischer Fall, da die gesamte verfügbare Goldmenge in der Welt niemals ausreichen würde, um sämtliche nichtgoldenen Zahlungsmittel (einschließlich Buchgeld, das Ca. 90% der Geldmenge ausmacht!) entweder als Gold- Umlaufgeld zu ersetzen oder als bei den Banken hinterlegte Deckung der nichtgoldenen Zahlungsmittel zu dienen. Selbst wenn Silber und Platin noch hinzu kämen, würde das nicht ausreichen. Geschichte vom GoldstandardHistorisch wurde in den meisten Industriestaaten der Goldstandard zwischen 1871 (Deutschland) und 1900 (USA) eingeführt und löste die zuvor vorherrschenden silberbasierten Währungen ab, was seine Hauptursache im Silberpreisverfall ab etwa 1878 hatte. In Krisenzeiten (1. und 2. Weltkrieg, Weltwirtschaftskrise) rückten viele Staaten davon ab; einige führten den eine Abwandlung des Goldstandards (Goldkernwährung) anschließend wieder ein, die allerdings die Bürger vom Umtausch ihrer Banknoten und Konten in physisches Gold ausschloß! 1944 wurde mit dem Bretton - Woods - System ein internationales, auf dem goldhinterlegten US-Dollar basierendes Währungssystem geschaffen, das jedoch 1973 scheiterte, nachdem die US-Regierung in Folge des Vietnamkriegs international zahlungsunfähig wurde und 1971 den Goldstandard endgültig aufgab. Seitdem sind goldbasierte Währungen die Ausnahme und haben nur theoretische Bedeutung, da der internationale Zahlungsausgleich ggf. auch durch andere Rohstoffe als Gold heute reguliert wird. Folgen des GoldstandardsDie Verpflichtung zur Konvertibilität begrenzt die Ausgabe von Bargeld durch die Zentralbank und schränkt außerdem deren Handlungsfähigkeit ein, auf wirtschaftliche Schwankungen mit Änderung der Geldpolitik zu reagieren. Das bedeutet: Es kommt bei einer Vergrößerung der gesamtwirtschaftlichen Gütermenge ohne entsprechende Vergrößerung der verfügbaren Goldmenge zwangsläufig zu einer Deflation, im umgekehrten Fall zu einer Inflation. Allerdings ist bei Einhaltung des Goldstandards eine Hyperinflation als Folge des Mißbrauchs der Seignioragefähigkeit durch die Regierung ausgeschlossen - falls die Regierung ihre Gesetze nicht vorher rechtzeitig ändert. Befürworter des Goldstandards behaupten, daß die Aufhebung der klassischen Goldstandards Anfang des 20. Jahrhunderts (z.B. durch Großbritannien 1914 ) zu einer Überschwemmung der Welt mit neu geschaffenem Geld zur ungesunden Wirtschaftsaufblähung in den 20er Jahren (die Goldenen Zwanziger ) führte, und als Folge zum Börsencrash (Schwarzer Donnerstag) und zur Wirtschaftskrise in den 30er Jahren. Tatsächlich war 1995 - aufgrund der Inflation - ein US - Dollar aus dem Jahre 1940 nur noch 8 US - Cent wert. In diesem Zusammenhang ist bisweilen auch von einer Gold- Verschwörung die Rede. Ob die Vorteile des Goldstandards die Nachteile überwiegen, ist unter Wirtschafts- Wissenschaftlern ein klassisches Streitthema. Die eine Seite vertritt wie schon John Maynard Keynes die These, daß die Nachteile des Goldstandards überwiegen, besonders in einer zunehmend globalisierten Wirtschaft, und daß er Wirtschaftskrisen begünstigt, indem er eine starke Kopplung von Währungen ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Länder erzwingt und geldmarktpolitische Eingriffe zur Stabilisierung der Wirtschaft verunmöglicht. Verbreitet ist aber auch die gegenteilige Auffassung, dirigistische Eingriffe seien nicht Lösung, sondern Ursache von Krisen.
Schlüsselwörter: Goldstandard, Gold, Standard, Geschichte und Folgen. Hier kann zum Artikel Goldstandard Weltweit anonym von euch über einen Nick-Namen Fragen gestellt, Antworten auf Fragen, Vorschläge unterbreitet, Ergänzungen, Kritiken oder ähnlichen Kommentare geschrieben werden. Es wurde noch kein Kommentar geschrieben, verfasse doch den ersten ... Hinweis: Die Abbildungen von Münzen entsprechen nicht der Originalgröße und Farbe der Original Münzen. Auch die allgemeine Gestaltung der Bilder können vom Original-Objekt abweichen. Die Informationen auf dieser Seite erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit! |
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